Sehr geehrter Reisegast,

wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, eine Reise bei YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG zu buchen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle von uns angebotenen Reisen von YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG, sondern z.t. von Partnerfirmen durchgeführt werden. In diesem Fall sind wir lediglich als Vermittler tätig und es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Den jeweiligen Veranstalter können Sie vorab erfragen oder Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen.

1.0 Abschluss des Reisevertrages / Reisevermittlervertrags

1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren (offline- oder online-) Formularen abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigen wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
1.2 Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufzunehmen.
1.3 An Ihre Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.4 Telefonisch nehmen wir lediglich unverbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung (die Sie uns bitte unverzüglich unterschrieben zurückleiten) und unsere Reisebestätigung geschlossen wird.
1.5 Weicht unsere Reisebestätigung von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie es nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich ablehnen.
1.6 Ausdrücklich im Prospekt oder in den Buchungsunterlagen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

2.0 Buchungen per Internet

2.1 Der Vertrag zwischen YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2.2 Die durch YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG im Rahmen des Internet- Kataloges dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung von YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.3 Die Internet-Bestellung des Kunden ist das Angebot an YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.
2.4 Die durch YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG an den Kunden gerichtete Bestätigung des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar.
2.5 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung durch YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG zustande. Diese Bestätigung wird auf elektronischem Weg an die in der Bestellung des Kunden hinterlegte Email-Adresse versandt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung seines elektronischen Posteingangs und die Eignung seiner elektronischen Ausrüstung zum Empfang dieser Bestätigung. Die Bestätigung gilt automatisch bis 1 Werktag nach dem elektronischen Versand als beim Kunden eingetroffen.
2.6 Mit Eintreffen der Bestätigung beim Kunden gilt der Reisevertrag als geschlossen, unabhängig davon, ob der Kunde seine Zahlungen fristgerecht leistet. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen behält sich YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG vor, eine Stornierung der Buchung zu den unter 8.1 genannten Stornobedingungen vorzunehmen. Die daraus resultierenden Stornokosten sind vom Kunden zu tragen und sofort nach der Stornobenachrichtigung fällig. Es bleibt YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG jedoch freigestellt, den Reisevertrag trotz Zahlungsverzug aufrecht zu erhalten.
2.7 Die im online-Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.
2.8 Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.0 Reisegutscheine und geldwerte Gutscheine

3.1 Bei Tourengutscheinen und geldwerten Gutscheinen handelt es sich formell um ein alternierendes Bezahlungsmittel.
3.2 Tourengutscheine können bei der Buchung einer Tour als Zahlungsmittel entsprechend dem Gutscheinwert – also dem dafür vom Besteller dafür bezahlten Preis abzüglich eventueller Versand- und Verpackungskosten - eingelöst werden. Sollte sich im Zeitraum zwischen Kauf und Einlösung eines Tourengutscheines der Preis des auf dem Gutschein hinterlegten Produktes verändert haben, so wird die Preisdifferenz zwischen Yezzt und dem Gutscheineinlöser abgerechnet. Wenn sich das Produkt verteuert hat, ist die Differenz vom Einlöser nachzubezahlen. Wenn sich das Produkt verbilligt hat, wird die Differenz durch einen neuen Gutschein an den Einlöser erstattet.
3.3 Geldwerte Gutschein können bei der Buchung einer Tour als Zahlungsmittel entsprechend dem auf dem Gutschein abgebildeten Wert eingelöst werden. Wenn der Gutscheinwert nicht exakt dem Preis der gebuchten Tour entspricht, wird die Preisdifferenz zwischen Yezzt und dem Gutscheineinlöser abgerechnet. Wenn sich das Produkt verteuert hat, ist die Differenz vom Einlöser nachzubezahlen. Wenn sich das Produkt verbilligt hat, wird die Differenz durch einen neuen Gutschein an den Einlöser erstattet.
3.4 Bestellung: Sie können Gutscheine über unsere Internetplattformen oder mit unseren Buchungsformularen bestellen. Lösen Sie auf einem dieser beiden Wege eine Bestellung aus, bieten Sie uns damit den Abschluss eines Vertrages an. Nach Abgabe der Bestellung und somit des Angebots erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Mit dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
3.5 Bezahlung. Generell ist Ihre Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss fällig. Wir versenden Gutscheine erst nach Zahlungseingang, es sei denn, Sie hätten uns zum Lastschrifteinzug ermächtigt. In diesem Fall versenden wir den Gutschein spätestens am zweiten Werktag nach Vertragsschluss. Im Falle einer Rücklastschrift fallen Bank und Verwaltungskosten an, die wir an Sie weitergeben.
3.6 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
3.7 Die Gutscheine sind übertragbar und nicht personengebunden.
3.8 Tourengutscheine können ihrem Wert entsprechend auch auf jeder anderen Tour des Yezzt-Sortiments eingelöst werden.
3.9 Widerrufsrecht: Bei der Bestellung eines Gutscheines haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (YEZZT Veranstaltungs GmbH & Co. KG, Meraner Str.28, 86165 Augsburg, Telefon: 0821-3434640, Mo. bis Do 09:00-13:00 und 15:00-18:00, Fr.09:00-16:00, außer bayrische Feiertage, Email: info@yezzt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
3.10 Gültigkeit: Die Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie Ihren Gutschein erworben haben. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Gutschein eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.

4.0 Bezahlung

4.1 Mit der Reiseanmeldung/Internetbestellung sind 25% des Reisepreises zu zahlen. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Reisebestätigung den Sicherungsscheines im Sinne des §651 k BGB
4.2 Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
4.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
4.4 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschliesst und der Reisepreis 80,--EUR pro Person nicht übersteigt. Der volle Reisepreis kann in diesen Fällen auch ohne Sicherungsschein verlangt werden.

5.0 Leistungen und Preise

5.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
5.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
5.3 Wir haften nicht für eventuelle Druckfehler im Katalog

6.0 Preisänderungen

6.1 Wir können nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Angaben für Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
6.2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verabredeten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen an einer anderen Reise teilnehmen, sofern wir Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis bieten können.
6.4 Die Rechte nach 6.3 haben Sie unmittelbar nach unserer Erklärung der Preisänderung geltend zu machen.

7.0 Leistungsänderungen

7.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2 Eine solche zulässige Änderung werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.
7.3 Rücktritt oder Umbuchung Ihrerseits entsprechend Ziffern 6.3 und 6.4.

8.0 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

8.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich, per Fax oder per Email zu erklären und wird erst durch unsere Bestätigung (schriftlich,per Email oder Fax) wirksam. Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschaliert:
Ab Tage vor Antritt Bis Tage vor Antritt Stornokosten in % des Reisepreises
Tag d. Bestätigung 30. Tag 10%
29. Tag 22. Tag 25%
21. Tag 15. Tag 40%
14. Tag 07. Tag 75%
06. Tag 01. Tag 90%
Am Anreisetag 100%


Für den Verleih von Sportgeräten (Kanus und Kajaks) an unserer Betriebsstätte in 91807 Solnhofen, Esslinger Str.3 (AktivMühle) gelten abweichend von diesen Bedingungen auch Regelungen zur kostenfreien Stornierung bei unzumutbaren Witterungsbedingungen. Diese Regelungen sind in unseren „Geschäftsbedingungen für den Verleih von Sportgeräten“ niedergelegt.
8.2 Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Umbuchungsgebühr von 15,00 Euro pro Person bis 30 Tage vor Reisebeginn. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8.3 Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sie und die dritte Person haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Diese betragen pauschaliert und ohne weiteren Nachweis 30,00 EUR pro Person.

9.0 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

9.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10.0 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Stört ein Reisender trotz Abmahnung des Veranstalters/Reiseleiters nachhaltig weiter, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, können wir den Reisevertrag fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn der Reisende sich in einem solchen Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist, wenn er sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist oder er unter dem Einfluss von Alkohol oder vergleichbaren Rauschmitteln steht, so dass seine Teilnahme aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Uns steht in einem solchen Fall der Reisepreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
10.2 Sollte die im Katalog oder in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, können wir bis 5 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Wir werden Sie unverzüglich von diesem Umstand in Kenntnis setzen. In diesem Fall erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Betrag unverzüglich zurück, erhalten einen Gutschein für eine Ersatzreise oder können ohne Umbuchungskosten auf eine andere unserer Reisen umbuchen.

11.0 Kündigung infolge höherer Gewalt

11.1 Wird die Reise bzw. Tour infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, Sie auf eine andere Reise oder Tour im gleichen Zielgebiet mit ähnlichem oder identischen Charakter umzubuchen. Ist dies nicht möglich, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Daraus eventuell entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

12.0 Haftung des Reiseveranstalters

12.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde) sowie die ordnungsgemässe Erbringung aller Reiseleistungen.
12.2 Die Teilnahme an Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.3 Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.4 Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.6 dieser Bedingungen zu beachten.
12.5 Ein Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.6 Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, führen zu einer beschränkten Haftung des Reiseveranstalters bei Personenschäden bis zu 77.000 EUR je Reise und Reisendem;
12.7 Die Haftungsgrenze bei Sachschäden beträgt analog 4.100 EUR. Liegt der Reisepreis über 1.365 EUR, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
12.8 Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung.

13.0 Gewährleistung

13.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
13.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
13.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
13.4 Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem erheblichen Mangel der Reise geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.

14.0 Mitwirkungspflicht

14.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
14.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
14.3 Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15.0 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
15.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

16.0 Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

16.1 Wir stehen dafür ein, Sie über die für deutsche Staatsbürger (ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.) geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16.2 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

17.0 Pandemiebedingte Stornierungen (Corona Schutzpaket und Flex-Garantie)

17.1 Wenn eine sichere Umsetzung Ihrer Reise im Sinne des Infektionsschutzes nach den in Ziffer 17.4 folgenden Maßgaben nicht möglich sein sollte, kann die Tour / Reise / Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Alternativ kann auf jede andere Tour, Reise oder Veranstaltung von YEZZT ohne Berechnung von Umbuchungsgebühren umgebucht werden, soweit diese dann noch verfügbar ist
17.2 Gleichzeitig behält YEZZT es sich vor, die Durchführung abzusagen, wenn eine sichere Umsetzung aus Sicht des Veranstalters nicht möglich sein sollte
17.3 Ein durch kurzfristige, kostenfreie Stornierungen entstehendes Guthaben kann ohne Berechnung von Umbuchungsgebühren auf jeder anderen Tour, Reise oder Veranstaltung von YEZZT eingelöst werden
17.4 Unsicher im Sinne des Infektionsschutzes bedeutet in diesem Zusammenhang eine behördliche Untersagung der gebuchten Aktivität und/oder Dienstleistung bzw. ein behördliches Anreiseverbot durch den Landkreis, in dem sich der Zielort bzw. unsere Betriebstätte befindet oder, im Falle von Auslandsreisen, eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Land, in dem die gebuchte Aktivität oder Dienstleistung stattfindet
17.5 Die kostenfreie, pandemiebedingte Stornierung ist ab 7 Tage bis 1 Tag vor dem gebuchten Anreisetag möglich. Eine kostenfreie Stornierung durch Nichtanreise (No Show) ohne vorhergehende Information des Veranstalters ist nicht möglich

18.0 Gerichtsstand

18.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Augsburg verklagen.
18.2 Für Klagen gegen den Reisenden ist sein Wohnsitz massgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters massgeblich.

19.0 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

19.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.